Politik
Kurz gefasst
Jeder Staat braucht eine Regierung. Unser Staat entspricht natürlich demokratischen und sozialen Grundsätzen. Gesetze werden vom 25-köpfigen Parlament beschlossen. Bei den Wahlen, die schon im Voraus stattfinden, werden Parteien in dieses Parlament gewählt. Jeder Bürger besitzt das aktive und passive Wahlrecht (d.h. jeder darf wählen gehen und jeder darf sich zur Wahl stellen), Parteien müssen aber mindestens sieben Mitglieder vorweisen. Das Parlament hat außerdem die Aufgabe die Richter, den Kanzler und den Präsidenten zu wählen. Der Präsident ist das formelle Staatsoberhaupt, ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland. Der Kanzler leitet die Regierung, er führt also mit Hilfe der Minister die Beschlüsse des Parlaments aus. Desweiteren braucht der Staat noch eine Menge Bedienstete, also Beamte. Um ein paar Aufgabenfelder zu nennen: Polizei, Zoll, Standesamt.
weiterführend: Verfassung
weiterführend: Parlament
Beamte
Unsere Beamten – Schule als Staat CSGB
Beamtengehälter
Wirtschaft
Kurz gefasst
Jeder Wirtschaftsbetrieb muss mindestens einen Betriebsleiter haben, der für den reibungslosen Ablauf zuständig ist. Mindestens sechs Personen müssen in jedem Betrieb beschäftigt sein. Für die Beschaffung von Geräten, die zur Produktion benötigt werden, sind die Betriebe selbst zuständig (z.B. Waffeleisen). Stichprobenartig werden die Wirtschaftsbetriebe vom Wirtschaftskontrolldienst überprüft. Die Einnahmen und Ausgaben werden auf ein Konto bei der Staatsbank eingezahlt werden. Täglich muss der Betriebsleiter seinen Mitarbeitern den Lohn auszahlen. Mit diesem Gehalt können die Bürger im Staat einkaufen oder ihn sich bei der Bank in Euro umtauschen lassen, denn im Staat haben wir unsere eigene Währung, die auch als einziges, gültiges Zahlungsmittel fungiert.
Betriebe, Konzepte und Räume: Liste der Betriebe
Formulare und Gesetze finden sich im Bereich Downloads.